Auf den ersten Blick werden Steinmarder oft mit Baummardern verwechselt. Beim genaueren Hinsehen sind sie allerdings deutlich zu unterscheiden: Steinmarder besitzen einen weißen, gegabelten Kehlfleck, Baummarder hingegen einen gelblichen, ungegabelten. Steinmarder haben ein braunes Fell mit einer gräulich-weißen Unterwolle, wiegen 1 bis 2 Kilogramm und messen von Kopf bis zum Schwanz maximal 70 bis 75 Zentimeter.
Steinmarder sind Einzelgänger, die ein festes Revier für sich beanspruchen, in dem sie keine Geschlechtsgenossen dulden. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv, können aber während der Jungenaufzucht und der Ranz auch am Tag außerhalb ihres Unterschlupfes angetroffen werden.
Der Steinmarder fällt im Sinne des Bundesjagdgesetzes unter die jagdbaren Arten, wobei er nur in einem solchen Umfang bejagt werden darf, der ihren Bestand nicht gefährdet. Nach der Bundesjagdzeitenverordnung darf der Steinmarder vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagt werden.